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Kosten und Vertrag

Der Vertrag und die Kosten der Kinderbetreuung

Der Vertrag wird ausschließlich zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des zu betreuenden Kindes geschlossen.

Das Jugendamt Ebersberg finanziert unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung ihres Kindes in der Tagespflegestelle. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten, der für einkommensschwache Familien auf Antrag gemindert oder erlassen werden kann. 

Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG.

Bitte melden sie sich hier an: Jugendamt Ebersberg

Der Kostenträger ist: Jugendamt Ebersberg

An die Fachberatung können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden: Jugendamt Ebersberg 

Die nächsten Schritte

Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich in Eglharting überzeugen konnten, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kindertagespflege kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Sie können sich vor Ort ein Bild von meiner Kindertagespflege machen. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.

Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit wir ihn in unseren Tagesablauf integrieren können. Ich freue mich auf Ihren Besuch!